Die Umsatzsteuerbescheide für 2012 vom 24.2.2016 und 11.5.2016 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 9.10.2018 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer für 2012 um ... € niedriger auf ... € festgesetzt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens beim Bundesfinanzhof
Die Revision wird zugelassen.
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