FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.03.2003
1 K 132/99
Normen:
UStG § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1 ; AO (1977) § 162 ;

Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage; Zulässigkeit der Schätzung der in Zusammenhang mit ausgebuchten Verbindlichkeiten aus LuL stehenden ursprünglich geltend gemachten Vorsteuern; Umsatzsteuer 1995

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.03.2003 - Aktenzeichen 1 K 132/99

DRsp Nr. 2003/10459

Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage; Zulässigkeit der Schätzung der in Zusammenhang mit ausgebuchten Verbindlichkeiten aus LuL stehenden ursprünglich geltend gemachten Vorsteuern; Umsatzsteuer 1995

Kann ein Unternehmer wegen nicht ordnungsgemäßer Buchführung nicht die nahe gelegene Annahme erschüttern, dass er für uneinbringlich gewordene, ausgebuchte Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Vorsteuern in Anspruch genommen hat, ist eine Schätzung der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 UStG vorzunehmenden Berichtigung des Vorsteuerabzugs aufgrund geänderter Bemessungsgrundlage zulässig.

Normenkette:

UStG § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1 ; AO (1977) § 162 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die umsatzsteuerlichen Folgerungen aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten.