FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.10.2011
7 K 7193/07
Normen:
AO § 174 Abs. 3 S. 1; AO § 174 Abs. 4 S. 1; AO § 174 Abs. 4 S. 3; AO § 174 Abs. 4 S. 4; AO § 174 Abs. 5; AO § 45; UStG 1991 § 2 Abs. 2 S. 1; UStG 1991 § 2 Abs. 2 S. 2; UStG 1991 § 2 Abs. 2 S. 3; UStG 1991 § 4 Nr. 9 Buchst. a; UStG 1991 § 9 Abs. 1; FGO § 46 Abs. 1 S. 2; UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 1;

Änderung des eine frühere, zwischenzeitlich auf den Organträger verschmolzene Organgesellschaft betreffenden Umsatzsteuerbescheids gem. § 174 Abs. 4 AO nach zwischenzeitlich unzutreffender Erfassung eines berichtigten Vorsteuerabzugs in einem für ein Folgejahr gegenüber dem früheren Organträger ergangenen Umsatzsteuerbescheid verschmelzungsbedingter Rechtsnachfolger und der auf ihn verschmolzene Rechtsvorgänger nach der Verschmelzung im Verhältnis zueinander keine Dritten i. S. d. § 174 Abs. 5 AO Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage bei Zurückstellen der Einspruchsbearbeitung unter Hinweis auf ein ähnliches Einspruchsverfahren einer anderen Organgesellschaft

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.10.2011 - Aktenzeichen 7 K 7193/07

DRsp Nr. 2012/6033

Änderung des eine frühere, zwischenzeitlich auf den Organträger verschmolzene Organgesellschaft betreffenden Umsatzsteuerbescheids gem. § 174 Abs. 4 AO nach zwischenzeitlich unzutreffender Erfassung eines berichtigten Vorsteuerabzugs in einem für ein Folgejahr gegenüber dem früheren Organträger ergangenen Umsatzsteuerbescheid verschmelzungsbedingter Rechtsnachfolger und der auf ihn verschmolzene Rechtsvorgänger nach der Verschmelzung im Verhältnis zueinander keine „Dritten” i. S. d. § 174 Abs. 5 AO Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage bei Zurückstellen der Einspruchsbearbeitung unter Hinweis auf ein ähnliches Einspruchsverfahren einer anderen Organgesellschaft