Streitig zwischen den Beteiligten im Hauptsacheverfahren ist die Rechtmäßigkeit der Änderung des Umsatzsteuerbescheides 2013, gestützt auf § 27 Abs. 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), eingeführt durch Art.
Die Antragstellerin ist im Handelsregister B des Amtsgerichts A Bl. XXXX eingetragen. Gegenstand ihres Unternehmens ist u.a. die Errichtung von Hochbauten und schlüsselfertiges Bauen.
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