AG Aalen - 29.08.1990 (3 F 115/90 - 13 -) - DRsp Nr. 1994/15388
AG Aalen, vom 29.08.1990 - Aktenzeichen 3 F 115/90 - 13 -
DRsp Nr. 1994/15388
Die Anordnung einer Umgangspflegschaft, verbunden mit einer zeitlich begrenzten Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Pfleger kann erforderlich sein, wenn der Umgang des Kindes mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil notwendig ist, dieser Umgang aber von dem sorgeberechtigten Elternteil verhindert wird.