Ähnlich LSK-FamR/Hannemann, § 1615l BGB LS 5. Differenzierend: Roth, FamRZ 1991, 139, 145: Um das nichteheliche Kind nicht schlechter zu stellen, als das eheliche, ist § 1615 Abs. 2 BGB dahingehend verfassungskonform auszulegen, daß die Mutter während des ersten Lebensjahres des Kindes unterhaltsrechtlich nur dann gehalten ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wenn gewährleistet ist, daß das Kind auch anderweitig "psychisch gut versorgt" wird. A.A. LSK-FamR/Hannemann, § 1615l BGB LS 7.
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