AG Landstuhl - 06.03.1990 (1 F 264/89) - DRsp Nr. 1994/15784
AG Landstuhl, vom 06.03.1990 - Aktenzeichen 1 F 264/89
DRsp Nr. 1994/15784
Für den Erlaß einer vorläufigen Anordnung zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts reicht es nicht aus, wenn ein Elternteil den dringlichen Wunsch äußert, die räumliche Trennung herbeizuführen.