AG Tübingen - 22.12.1987 (2 GR 1/87) - DRsp Nr. 1994/15945
AG Tübingen, vom 22.12.1987 - Aktenzeichen 2 GR 1/87
DRsp Nr. 1994/15945
Das Herausgabeverlangen der Mutter eines nichtehelichen Kindes, welches sich seit längerer Zeit bei seinem Vater aufhält, kann unter besonderen Umständen abgelehnt und stattdessen eine Verbleibensanordnung getroffen werden; jedenfalls wenn wie im Streitfall die Herausgabe zu einer Gefährdung des geistigen und seelischen Wohles des Kindes führen würde.