Unter Bezugnahme auf BGH, FamRZ 1984, 364 (zur Berechtigung des Unterhaltsschuldners, einen »Notgroschen« gegenüber dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zurückzubehalten).
Unter Bezugnahme auf BGH, FamRZ 1984, 364 (zur Berechtigung des Unterhaltsschuldners, einen »Notgroschen« gegenüber dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zurückzubehalten). Ähnlich LSK-FamR/Hannemann, §
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