FG Niedersachsen - Urteil vom 12.03.2009
16 K 177/08
Normen:
UStG § 24;
Fundstellen:
EFG 2009, 1072

Akklimatisierung von angekauften Jungpflanzen durch einen Landwirt zur Auspflanzung auf freiem Feld als landwirtschaftliche Tätigkeit

FG Niedersachsen, Urteil vom 12.03.2009 - Aktenzeichen 16 K 177/08

DRsp Nr. 2009/10836

Akklimatisierung von angekauften Jungpflanzen durch einen Landwirt zur Auspflanzung auf freiem Feld als landwirtschaftliche Tätigkeit

1. § 24 UStG ist richtlinienkonform auszulegen. 2. Sog. Jungpflanzen sind "landwirtschaftliche Produkte" i. S. des Art. 25 der 6. EG-Richtlinie. 3. Die Akklimatisierung von angekauften Jungpflanzen durch einen Landwirt zwecks Auspflanzung auf freiem Feld ist landwirtschaftliche Tätigkeit i. S. des § 24 UStG. Das gilt auch dann, wenn die Akklimatisierung nur 2-10 Tage dauert und bestimmte ertragsteuerliche Wertsteigerungsgrenzen nicht überschritten werden.

Normenkette:

UStG § 24;

Tatbestand:

Der Kläger war als Landwirt unternehmerisch tätig. Sein Unternehmen umfasste einen landwirtschaftlichen Betriebsteil, dessen Umsätze gemäß § 24 UStG nach Durchschnittssätzen versteuert wurden und einen gewerblichen Dienstleistungsbetrieb, dessen Umsätze der Regelbesteuerung unterlagen.