BFH - Urteil vom 19.11.1998
V R 19/98
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 836

Allgemeiner Steuersatz für Biotopkartierer

BFH, Urteil vom 19.11.1998 - Aktenzeichen V R 19/98

DRsp Nr. 1999/3577

Allgemeiner Steuersatz für Biotopkartierer

Zusammengehörige Vorgänge mit mehreren untereinander gleichzuwertenden Faktoren können USt-rechtlich als einheitliche Leistung beurteilt werden, wenn sie so ineinander greifen, dass sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten. Die Leistungen eines Biotopkartierers, der die für den Biotop- und Artenschutz bedeutsamen Biotope und die gesondert geschützten Flächen nach botanischen und zooologischen Gesichtspunkten qualifiziert, aktualisiert und kartiert, unterliegen insgesamt dem allgemeinen Steuersatz.

Gründe: