Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Zwischen den Beteiligten ist die Nichtanerkennung von Aufwendungen für Fremdleistungen sowie die seitens der Klägerin vorgenommene Ausbuchung von Forderungen streitig.
Die mit Gesellschaftsvertrag vom ....11.2000 gegründete Klägerin betreibt ein Unternehmen im Bereich der Unternehmensberatung, des Consulting, der Tätigkeiten im Sinne von §
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