Anfechtung der gegen eine GmbH in Liquidation ergangenen Prüfungsanordnung: erst in der Einspruchsentscheidung zugestandene Prüfung an Amtsstelle, trotz abweichenden Wirtschaftsjahres der GmbH Angabe des jeweiligen Kalenderjahres als Prüfungszeitraum, auch umsatzsteuerliche Prüfung der GmbH trotz möglichen Organschaftsverhältnisses zum Gesellschafter
FG Thüringen, Urteil vom 07.07.2015 - Aktenzeichen 2 K 114/15
DRsp Nr. 2015/20953
Anfechtung der gegen eine GmbH in Liquidation ergangenen Prüfungsanordnung: erst in der Einspruchsentscheidung zugestandene Prüfung an Amtsstelle, trotz abweichenden Wirtschaftsjahres der GmbH Angabe des jeweiligen Kalenderjahres als Prüfungszeitraum, auch umsatzsteuerliche Prüfung der GmbH trotz möglichen Organschaftsverhältnisses zum Gesellschafter
1. Hat das FA dem im Einspruchsverfahren gegen die Prüfungsanordnung bei der GmbH in Liquidation gestellten Antrag, die Prüfung an Amtsstelle durchzuführen, spätestens in der Einspruchsentscheidung entsprochen, ist insoweit eine gegen den Prüfungsort gerichtete Klage mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig.2. Eine an ein Unternehmen mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr gerichtete Prüfungsanordnung ist nicht etwa deshalb unbestimmt und unwirksam, weil in der Prüfungsanordnung versehentlich jeweils auf das Kalenderjahr bezogene Prüfungszeiträume angegeben sind. Prüfungsfeststellungen für außerhalb des in der Prüfungsanordnung genannten Zeitraums liegende Zeiträume können ggf. einem Verwertungsverbot unterliegen, was allerdings die Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung selbst unberührt lässt.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.