FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.11.2016
7 K 7078/15
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 3 Abs. 9;
Fundstellen:
DStR 2017, 10
DStRE 2018, 21

Anforderungen an den Vorsteuerabzug aus anwaltlichen Dienstleistungen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.11.2016 - Aktenzeichen 7 K 7078/15

DRsp Nr. 2017/954

Anforderungen an den Vorsteuerabzug aus anwaltlichen Dienstleistungen

Tenor

Die Umsatzsteuer 2010 wird unter Änderung des Umsatzsteuerbescheides 2010 vom 23.11.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.03.2015 um 3.126,21 € niedriger festgesetzt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 3 Abs. 9;

Tatbestand

Streitig ist, ob es sich bei von der Klägerin im Streitjahr 2010 vereinnahmten Zahlungen um nicht umsatzsteuerbaren Schadensersatz handelt, und wenn dies zu bejahen ist, ob der Klägerin der Vorsteuerabzug aus den anwaltlichen Dienstleistungen zusteht, welche sie zur Geltendmachung der Forderungen in Anspruch genommen hat.