BFH - Urteil vom 23.09.2020
XI R 34/19
Normen:
UStG § 19; MwStSystRL Art. 281 bis 292;
Fundstellen:
BB 2021, 22
BFH/NV 2021, 423
DB 2021, 34
DStR 2020, 2873
DStZ 2021, 208
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 07.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1768/19

Anforderungen an den Widerruf des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung

BFH, Urteil vom 23.09.2020 - Aktenzeichen XI R 34/19

DRsp Nr. 2020/18472

Anforderungen an den Widerruf des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung

Der Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung wirkt auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume, bis er vom Steuerpflichtigen widerrufen wird. Das Überschreiten der Umsatzgrenze ist weder ein Widerruf des Verzichts noch erledigt es die Verzichtserklärung in sonstiger Weise.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 07.11.2019 – 5 K 1768/19 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

UStG § 19; MwStSystRL Art. 281 bis 292;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) im Jahr 2017 (Streitjahr) die umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann.