Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger aus Rechnungen der Firma A (Inhaber Herr B) den Vorsteuerabzug geltend machen kann.
Der Kläger betreibt in K unter der Firma G e.K. einen Kraftfahrzeughandel.
In den Streitjahren 2009-2011 kaufte er unter anderem Fahrzeuge von dem unter der Firma A Inhaber Herr B e.K. handelnden Herr B (im Folgenden Z).
Z betrieb seit dem 12.12.1977 sein Unternehmen. Er war zunächst beim Amtsgericht C eingetragen. Am 10.2.2006 verlegte Z sein Unternehmen in den E-Straße … in … N und meldete sein Gewerbe bei der Stadt N an. Die Firma wurde im Handelsregister des Amtsgerichts R eingetragen. Die Eintragung erfolgte, nachdem die örtliche Industrie- und Handelskammer die Zustellung von Schriftstücken an die Geschäftsanschrift des Z geprüft hatte.
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