Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 29. März 2017
Die Umsatzsteuerbescheide 2005 und 2006 vom 14. Februar 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29. April 2014 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer 2005 um ... € und die Umsatzsteuer 2006 um ... € niedriger festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
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