Die Klage wird abgewiesen.
Dem Kläger werden die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Verfahrens vor dem Bundesfinanzhof auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob der Kläger in den Jahren 2009 und 2010 gegenüber der I. AG Ihr Kompetenzpartner (später unter I. Vertrieb & Service AG firmierend, im folgenden I. AG genannt) umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbracht hat.
Der Kläger war in den Streitjahren in der Versicherungsbranche tätig. Er stand mit der I. AG in Geschäftsbeziehungen und bezog von ihr folgende Zahlungen:
Datum | Betrag in Euro |
29.09.2009 | 15.000 |
28.10.2009 | 20.000 |
19.11.2009 | 5.000 |
26.11.2009 | 25.000 |
21.12.2009 | 25.000 |
28.01.2010 | 25.000 |
24.02.2010 | 25.000 |
26.03.2010 | 25.000 |
28.04.2010 | 25.000 |
28.06.2010 | 31.400 |
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