BFH - Urteil vom 23.10.2019
XI R 18/17
Normen:
MwStSystRL Art. 173 Abs. 1 Unterabs. 2, Art. 174, Art. 175; UStG § 15 Abs. 4 Sätze 1 bis 3; FGO § 96 Abs. 1, § 118 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2020, 2654
BB 2020, 790
BFH/NV 2020, 593
DStR 2020, 710
DStR 2021, 971
DStRE 2020, 497
DStZ 2020, 388
Vorinstanzen:
FG München, vom 29.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1858/13

Anforderungen an die Schätzung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuer durch ein Kreditinstitut

BFH, Urteil vom 23.10.2019 - Aktenzeichen XI R 18/17

DRsp Nr. 2020/4504

Anforderungen an die Schätzung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuer durch ein Kreditinstitut

Eine Schätzung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuer unter Verwendung eines selektiven Personalschlüssels ist nicht als sachgerechte Schätzung anzusehen; es besteht daher kein Vorrang gegenüber einer Schätzung anhand des Verhältnisses der gesamten steuerfreien zu den steuerpflichtigen Umsätzen.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 29.03.2017 – 3 K 1858/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

MwStSystRL Art. 173 Abs. 1 Unterabs. 2, Art. 174, Art. 175; UStG § 15 Abs. 4 Sätze 1 bis 3; FGO § 96 Abs. 1, § 118 Abs. 2;

Gründe

I.

Streitig ist die Höhe der abziehbaren Vorsteuern auf der Grundlage einer wirtschaftlichen Zurechnung von Teilbeträgen, wenn auch Umsätze ausgeführt werden, die den Vorsteuerabzug ausschließen (§ 15 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes —UStG—).