BFH - Urteil vom 15.10.2019
V R 19/18
Normen:
UStG § 18 Abs. 9; UStDV i.d.F. vom 19.12.2008 § 61; Richtlinie 2008/9/EG Art. 10, Art. 20;
Fundstellen:
BB 2020, 104
BFH/NV 2020, 167
BStBl II 2020, 600
DB 2019, 2848
DStR 2019, 2698
DStRE 2020, 116
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 15.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1386/17

Anforderungen an die Vorlage der Rechnung im Vergütungsverfahren

BFH, Urteil vom 15.10.2019 - Aktenzeichen V R 19/18

DRsp Nr. 2019/18054

Anforderungen an die Vorlage der Rechnung im Vergütungsverfahren

Im Vergütungsverfahren genügt der Antragsteller seiner Verpflichtung zur Vorlage der Rechnung in Kopie, wenn er innerhalb der Antragsfrist seinem Antrag ein Rechnungsdokument in Kopie beifügt, das den Mindestanforderungen entspricht, die an eine berichtigungsfähige Rechnung zu stellen sind (Fortführung BFH-Urteil vom 20.10.2016 - V R 26/15, BFHE 255, 348).

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15.02.2018 - 2 K 1386/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

UStG § 18 Abs. 9; UStDV i.d.F. vom 19.12.2008 § 61; Richtlinie 2008/9/EG Art. 10, Art. 20;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine in den Niederlanden ansässige Gesellschaft, die im Baubereich tätig ist, stellte am 28.05.2013 in elektronischer Form über das hierfür von der niederländischen Finanzverwaltung bereitgestellte Portal einen Antrag auf Vorsteuervergütung im Verfahren nach § 18 Abs. 9 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) i.V.m. § 61 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung i.d.F. des Streitjahres 2012 (UStDV) in Höhe von 62.564,30 € für den Zeitraum Januar bis Dezember 2012.

Gegenstand dieses Vorsteuervergütungsantrags waren insbesondere zwei Eingangsrechnungen zu den Antragspositionen 1 und 13.