Die Parteien waren seit Dezember 1965 miteinander verheiratet. Aus der Ehe stammt eine im November 1969 geborene Tochter. Nach der im August 1986 vollzogenen Trennung wurde die Ehe durch (Verbund-)Urteil vom 30. Januar 1989, das auch den Versorgungsausgleich regelte, geschieden (insoweit seit dem 23. Juni 1989 rechtskräftig).
Nachdem der Trennungsunterhalt im Wege einstweiliger Anordnung geregelt worden war, machte die Ehefrau (Antragsgegnerin) im Scheidungsverfahren nachehelichen Unterhalt - in Höhe von seinerzeit monatlich 2.667,16 DM - geltend, dessen Höhe die Parteien noch streiten.
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