ANHANG B: LISTE DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN EWG 77/388
Stand: 17.05.1977
zuletzt geändert durch:
-, -

ANHANG B: LISTE DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN 77/388/EWG Sechste Umsatzsteuerrichtlinie

ANHANG B: LISTE DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN

77/388/EWG ( Sechste Umsatzsteuerrichtlinie )

Als landwirtschaftliche Dienstleistungen gelten Dienstleistungen, die normalerweise zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen, insbesondere: - Arbeiten des Anbaus, der Ernte, des Dreschens, des Pressens, des Lesens und Einsammelns, einschließlich des Säens und Pflanzens - Verpackung und Zubereitung, wie beispielsweise Trocknung, Reinigung, Zerkleinerung, Desinfektion und Einsilierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse - Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse - Hüten, Zucht und Mästen von Vieh - Vermietung normalerweise in land-, forst- und fischwirtschaftlichen Betrieben verwendeter Mittel zu landwirtschaftlichen Zwecken - technische Hilfe - Vernichtung schädlicher Pflanzen und Tiere, Behandlung von Pflanzen und Böden durch Besprühen - Betrieb von Be- und Entwässerungsanlagen - Beschneiden und Fällen von Bäumen und andere forstwirtschaftliche Dienstleistungen