ANHANG F: LISTE DER IN Artikel 28 ABSATZ 3 BUCHSTABE b) VORGESEHENEN UMSÄTZE EWG 77/388
Stand: 17.05.1977
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ANHANG F: LISTE DER IN Artikel 28 ABSATZ 3 BUCHSTABE b) VORGESEHENEN UMSÄTZE 77/388/EWG Sechste Umsatzsteuerrichtlinie

ANHANG F: LISTE DER IN Artikel 28 ABSATZ 3 BUCHSTABE b) VORGESEHENEN UMSÄTZE

77/388/EWG ( Sechste Umsatzsteuerrichtlinie )

1. Einnahme von Eintrittsgeldern bei Sportveranstaltungen 2. Dienstleistungen der Autoren, Künstler und Interpreten von Kunstwerken sowie Dienstleistungen von Rechtsanwälten und Angehörigen anderer freier Berufe, mit Ausnahme der ärztlichen oder arztähnlichen Heilberufe, soweit es sich nicht um Leistungen im Sinne des Anhangs B der zweiten Richtlinie des Rates vom 11. April 1967 handelt. 3. Dienstleistungen mittels landwirtschaftlicher Maschinen zugunsten einzelner oder im Rahmen eines Zusammenschlusses tätiger landwirtschaftlicher Betriebe 4. Lieferungen von Vollblut-Pferden und Windhunden 5. Dienstleistungen und dazugehörige Lieferungen von Gegenständen auf dem Gebiet des Fernmeldewesens, die von öffentlichen Post- und Fernmeldeeinrichtungen erbracht werden 6. Dienstleistungen der Bestattungsinstitute sowie der Krematorien und die dazugehörenden Lieferungen von Gegenständen 7. Umsätze der Blinden oder Blindenwerkstätten, wenn ihre Befreiung keine erheblichen Wettbewerbsverzerrungen verursacht 8. Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen an Einrichtungen, die mit der Anlage, Ausstattung und Instandhaltung von Friedhöfen, Grabstätten und Denkmälern für Kriegsopfer beauftragt sind 9. Behandlung von Tieren durch Tierärzte 10. Umsätze von nicht unter Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe b) fallenden Krankenhäusern 11. Dienstleistungen von Sachverständigen im Zusammenhang mit der Feststellung von Versicherungsansprüchen 12. Lieferung von Wasser durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts 13. Verwaltung von Krediten und Kreditbürgschaften durch andere Personen oder Einrichtungen als diejenigen, die die Kredite gewährt haben 14. Inkasso von Forderungen 15. Verwahrung und Verwaltung von Aktien, Anteilen von Gesellschaften oder Vereinigungen, Schuldverschreibungen und sonstigen Wert- und Handelspapieren, mit Ausnahme von Warenpapieren und von Rechten und Wertpapieren im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 16. Lieferungen der in Artikel 4 Absatz 3 bezeichneten Gebäude und Grundstücke 17. Beförderungen von Personen Die Beförderung von Begleitgütern der Reisenden, wie Gepäck und Kraftfahrzeuge, oder die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beförderung der Personen sind von der Steuer zu befreien, soweit die Beförderungen dieser Personen steuerfrei sind 18. Lieferungen, Umbauten, Instandsetzung, Wartung, Vercharterung und Vermietung von in der gewerblichen Binnenschiffahrt eingesetzten Schiffen sowie der darin eingebauten Gegenstände oder der Gegenstände für ihren Betrieb 19. Lieferungen bestimmter Investitionsgüter nach Ablauf der Zeit für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs 20. Lieferung von wiederverwertbarem Material und unaufbereiteten Industrieabfällen 21. Lieferung von Gegenständen für die Versorgung von Privatbooten, die sich ins Ausland begeben 22. Lieferung von Gegenständen für die Versorgung von zu privaten Zwecken dienenden Luftfahrzeugen, die sich ins Ausland begeben 23. Lieferungen, Umbauten, Instandsetzung, Wartung, Vercharterung und Vermietung von Luftfahrzeugen, einschließlich der darin eingebauten Gegenstände oder der Gegenstände für ihren Betrieb, die durch staatliche Einrichtungen verwendet werden 24. Güterbeförderung auf dem Rhein und dem schiffbaren Teil der Mosel und damit verbundene Tätigkeiten 25. Lieferungen, Umbauten, Instandsetzung, Wartung, Vercharterung und Vermietung von Kriegsschiffen 26. Umsätze von Gold, das nicht für industrielle Zwecke bestimmt ist 27. in Artikel 26 genannte Dienstleistungen der Reisebüros sowie diejenigen der Reisebüros, die im Namen und für Rechnung des Reisenden tätig werden, für Reisen innerhalb der Gemeinschaft