Anlage: (zu Nr. 5 des AEAO zu § 60) AEAO
Stand: 05.02.2024
zuletzt geändert durch:
BMF-Schreiben vom 5. Februar 2024, BMF IV D 1 - S 0062/23/10003 :001, BStBl. I S. 177

Anlage: (zu Nr. 5 des AEAO zu § 60) AEAO Anwendungserlass zur Abgabenordnung

Anlage: (zu Nr. 5 des AEAO zu § 60)

AEAO ( Anwendungserlass zur Abgabenordnung )

Anlage

(zu Nr. 5 des AEAO zu § 60) Muster einer Erklärung der Ordensgemeinschaften

1. Der - Die
(Bezeichnung der Ordensgemeinschaft)
mit dem Sitz in
ist eine anerkannte Ordensgemeinschaft der Katholischen Kirche.
2. Der - Die
verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke, und zwar insbesondere durch
3. Überschüsse aus der Tätigkeit der Ordensgemeinschaft werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Den Mitgliedern stehen keine Anteile an den Überschüssen zu. Ferner erhalten die Mitglieder weder während der Zeit ihrer Zugehörigkeit zu der Ordensgemeinschaft noch im Fall ihres Ausscheidens noch bei Auflösung oder Aufhebung der Ordensgemeinschaft irgendwelche Zuwendungen oder Vermögensvorteile aus deren Mitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Ordensgemeinschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4. Der - Die
wird vertreten durch
(Ort) (Datum)
(Unterschrift des Ordensobern)