Anlage: zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass UStAE
Stand: 27.02.2024
zuletzt geändert durch:
BMF-Schreiben III C 2 - S 7282/19/10001 :002, BStBl. I S. 361

Anlage: zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass UStAE Umsatzsteuer-Anwendungserlass

Anlage: zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass

UStAE ( Umsatzsteuer-Anwendungserlass )

Anlage 6

zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass (zu Abschnitt 6 a.5) Anhang I, Tabelle 6 (nach Artikel 8 und Artikel 9 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) Eingangsmeldung/Ausfuhrmeldung

A B C D E F G
1 ATTRIBUT R
a Datum und Uhrzeit der Validierung der Eingangs- bzw. Ausfuhrmeldung C Von den zuständigen Behörden des Bestimmungs-/Ausfuhrmitgliedstaats bei Validierung der Eingangsmeldung bzw. Ausfuhrmeldung anzugeben Die Uhrzeit ist als Ortszeit anzugeben. DatumUhrzeit
2 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN R
a Referenzcode (ARC) R Anzugeben ist der ARC des e-VD/v-e-VD. an21
Siehe Anhang II Codeliste 2.
b Ordnungsnummer R Anzugeben ist die Ordnungsnummer des e-VD/v-e-VD. n..2
Die Ordnungsnummer wird bei der Erstvalidierung des e-VD/v-e-VD auf "1" gesetzt und bei jeder Änderung des Bestimmungsorts um 1 erhöht.
3 EMPFÄNGER C "R", wenn das Datenelement "Meldungsart" im entsprechenden elektronischen Verwaltungsdokument nicht auf "2 - Vorlage für die Ausfuhr mit Anschreibeverfahren" gesetzt ist
a Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C - "R" bei Code Bestimmungsort 1, 2, 3, 4, 9, 10 und 11 - "O" bei Code Bestimmungsort 6 - Dieses Datenelement entfällt bei Code Bestimmungsort 5 (Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1 a) Angaben bei Code Bestimmungsort - 1, 2, 3, 4, 9 und 10: Anzugeben ist eine gültige SEED-Registrierungsnummer des zugelassenen Lagerinhabers, des registrierten Empfängers, des registrierten Empfängers im Einzelfall, des zertifizierten Empfängers oder des zertifizierten Empfängers im Einzelfall. - 6: Anzugeben ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Vertreters des Versenders bei der Ausfuhrzollstelle. - "11": Anzugeben ist eine gültige SEED-Registrierungsnummer des Empfängers, d. h. des ursprünglichen zertifizierten Versenders oder des zertifizierten Versenders im Einzelfall. an..16
b Name R an..182
c Straße R an..65
d Hausnummer O an..11
e Postleitzahl R an..10
f Ort R an..50
g NAD_LNG R Für die in dieser Datengruppe verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Anhang II Codeliste 1 anzugeben. a2
h EORI-Nummer C - "O" bei Code Bestimmungsort 6 - Dieses Datenelement entfällt bei Code Bestimmungsort 1, 2, 3, 4, 5, 8, 9 und 10 (Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1 a) Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2020/262. an..17
4 ORT DER LIEFERUNG C - "R" bei Code Bestimmungsort 1 und 4 - "O" bei Code Bestimmungsort 2, 3, 5, 9 und 10 (Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1 a) Anzugeben ist der Ort der tatsächlichen Lieferung der verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
a Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C - "R" bei Code Bestimmungsort 1 - "O" bei Code Bestimmungsort 2, 3 und 5 (Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1 a) Angaben bei Code Bestimmungsort - 1: Anzugeben ist eine gültige SEED-Registrierungsnummer des Bestimmungssteuerlagers. - 2, 3, 5, 9 und 10: Anzugeben ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder sonstige Kennung. an..16
b Name C - "R" bei Code Bestimmungsort 1, 2, 3, 5, 9 und 10 - "O" bei Code Bestimmungsort 4 (Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1 a) an..182
c Straße C Für Feld 4 c, 4 e und 4 f: - "R" bei Code 2, 3, 4, 5, 9 und 10 - "O" bei Code Bestimmungsort 1 (Siehe Code für den Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1 a) an..65
d Hausnummer O an..11
e Postleitzahl C an..10
f Ort C an..50
g NAD_LNG C "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird Für die in dieser Datengruppe verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Anhang II Codeliste 1 anzugeben. a2
5 ZUSTÄNDIGE DIENSTSTELLE FÜR DEN EMPFÄNGER C "R" bei Code Bestimmungsort 1, 2, 3, 4, 5, 9, 10 und 11
(Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1 a)
a Dienststellenschlüsselnummer R Anzugeben ist der Code der für die Verbrauchsteuerkontrolle am Bestimmungsort zuständigen Stelle der zuständigen Behörden im Bestimmungsmitgliedstaat. Siehe Anhang II Codeliste 4. an8
6 EINGANGS-/AUSFUHRMELDUNG R
a Ankunftsdatum der verbrauchsteuerpflichtigen Waren R Datum des Endes der Beförderung gemäß Artikel 19 Absatz 2 und Artikel 33 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2020/262 Datum
b Empfangsergebnis R Mögliche Kennziffern: n..2
1 = Empfang der Waren erfolgt, keine Beanstandung,
2 = Empfang der Waren erfolgt trotz Beanstandung,
3 = Empfang der Waren verweigert,
4 = Empfang der Waren teilweise verweigert,
21 = Ausgang der Waren erfolgt, keine Beanstandung,
22 = Ausgang der Waren erfolgt trotz Beanstandung,
23 = Ausgang der Waren verweigert.
c Ergänzende Informationen O Anzugeben sind ergänzende Informationen zum Empfang der verbrauchsteuerpflichtigen Waren. an..350
d Ergänzende Informationen_LNG C "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird Für die in dieser Datengruppe verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Anhang II Codeliste 1 anzugeben. a2
7 POSITIONSDATEN DER EINGANGS-/AUSFUHRMELDUNG C "R", wenn die Kennziffer für das Empfangsergebnis weder "1" noch "21" lautet 999 x
(siehe Feld 6 b)
a Positionsnummer R Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren, bei denen die Kennziffer für das Empfangsergebnis weder "1" noch "21" lautet, ist die Positionsnummer des zugehörigen e-VD/v-e-VD (Tabelle 1 Feld 17 a) anzugeben. n..3
Der Wert dieses Datenelements muss größer als null sein.
b Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge D "R", wenn für den betreffenden Datensatz eine Fehlmenge oder eine Mehrmenge festgestellt wird Mögliche Kennziffern: a1
S = Fehlmenge (Shortage),
E = Mehrmenge (Excess).
c Festgestellte Fehl-/Mehrmenge C "R" bei Anzeige in Feld 7 b Anzugeben ist die Menge (in der zum Produktcode gehörigen Maßeinheit - siehe Anhang II Codelisten 10 und 11). n..15,3
Der Wert dieses Datenelements muss größer als null sein.
d Verbrauchsteuer-Produktcode R Anzugeben ist der jeweilige Verbrauchsteuer-Produktcode, siehe Anhang II Codeliste 10. an4
e Zurückgewiesene Menge C "R", wenn die Kennziffer für das Gesamtergebnis des Warenempfangs "4" lautet Für jeden einzelnen Datensatz ist die Menge der abgelehnten verbrauchsteuerpflichtigen Waren (in der zum Produktcode gehörigen Maßeinheit - siehe Anhang II Codelisten 10 und 11) anzugeben. n..15,3
(Siehe Feld 6 b)
Der Wert dieses Datenelements muss größer als null sein.
7.1 GRUND DER BEANSTANDUNG D R" für jeden einzelnen Datensatz, wenn die Kennziffer für das Gesamtergebnis des Warenempfangs "2", "3", "4", "22" oder "23" lautet 9 X
(Siehe Feld 6 b)
a Code für die Beanstandung R Mögliche Kennziffern: n1
0 = Sonstiges,
1 = Mehrmenge,
2 = Fehlmenge,
3 = Waren beschädigt,
4 = Verschluss aufgebrochen,
5 = Meldung durch ECS (Ausfuhrkontrollsystem),
7 = Menge größer als in der Ermächtigung des registrierten bzw. zertifizierten Empfängers im Einzelfall genannt.
b Ergänzende Informationen C - "R", wenn die Kennziffer für den Grund der Beanstandung "0" lautet - "O", wenn die Kennziffer für den Grund der Beanstandung "1", "2", "3", "4", "5" oder "7" lautet (Siehe Feld 7.1 a) Anzugeben sind ergänzende Informationen zum Empfang der verbrauchsteuerpflichtigen Waren. an..350
c Ergänzende Informationen_LNG C "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird Für die in dieser Datengruppe verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Anhang II Codeliste 1 anzugeben. a2.