zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass (zu Abschnitt 6 a.5) Anhang I, Tabelle 6 (nach Artikel 8 und Artikel 9 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636) Eingangsmeldung/Ausfuhrmeldung
A B C D E F G 1 ATTRIBUT R a Datum und Uhrzeit der Validierung der Eingangs- bzw. Ausfuhrmeldung C Von den zuständigen Behörden des Bestimmungs-/Ausfuhrmitgliedstaats bei Validierung der Eingangsmeldung bzw. Ausfuhrmeldung anzugeben Die Uhrzeit ist als Ortszeit anzugeben. DatumUhrzeit 2 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN R a Referenzcode (ARC) R Anzugeben ist der ARC des e-VD/v-e-VD. an21 Siehe Anhang II Codeliste 2. b Ordnungsnummer R Anzugeben ist die Ordnungsnummer des e-VD/v-e-VD. n..2 Die Ordnungsnummer wird bei der Erstvalidierung des e-VD/v-e-VD auf "1" gesetzt und bei jeder Änderung des Bestimmungsorts um 1 erhöht. 3 EMPFÄNGER C "R", wenn das Datenelement "Meldungsart" im entsprechenden elektronischen Verwaltungsdokument nicht auf "2 - Vorlage für die Ausfuhr mit Anschreibeverfahren" gesetzt ist a Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C - "R" bei Code Bestimmungsort 1, 2, 3, 4, 9, 10 und 11 - "O" bei Code Bestimmungsort 6 - Dieses Datenelement entfällt bei Code Bestimmungsort 5 (Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1 a) Angaben bei Code Bestimmungsort - 1, 2, 3, 4, 9 und 10: Anzugeben ist eine gültige SEED-Registrierungsnummer des zugelassenen Lagerinhabers, des registrierten Empfängers, des registrierten Empfängers im Einzelfall, des zertifizierten Empfängers oder des zertifizierten Empfängers im Einzelfall. - 6: Anzugeben ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Vertreters des Versenders bei der Ausfuhrzollstelle. - "11": Anzugeben ist eine gültige SEED-Registrierungsnummer des Empfängers, d. h. des ursprünglichen zertifizierten Versenders oder des zertifizierten Versenders im Einzelfall. an..16 b Name R an..182 c Straße R an..65 d Hausnummer O an..11 e Postleitzahl R an..10 f Ort R an..50 g NAD_LNG R Für die in dieser Datengruppe verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Anhang II Codeliste 1 anzugeben. a2 h EORI-Nummer C - "O" bei Code Bestimmungsort 6 - Dieses Datenelement entfällt bei Code Bestimmungsort 1, 2, 3, 4, 5, 8, 9 und 10 (Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1 a) Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2020/262. an..17 4 ORT DER LIEFERUNG C - "R" bei Code Bestimmungsort 1 und 4 - "O" bei Code Bestimmungsort 2, 3, 5, 9 und 10 (Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1 a) Anzugeben ist der Ort der tatsächlichen Lieferung der verbrauchsteuerpflichtigen Waren. a Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C - "R" bei Code Bestimmungsort 1 - "O" bei Code Bestimmungsort 2, 3 und 5 (Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1 a) Angaben bei Code Bestimmungsort - 1: Anzugeben ist eine gültige SEED-Registrierungsnummer des Bestimmungssteuerlagers. - 2, 3, 5, 9 und 10: Anzugeben ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder sonstige Kennung. an..16 b Name C - "R" bei Code Bestimmungsort 1, 2, 3, 5, 9 und 10 - "O" bei Code Bestimmungsort 4 (Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1 a) an..182 c Straße C Für Feld 4 c, 4 e und 4 f: - "R" bei Code 2, 3, 4, 5, 9 und 10 - "O" bei Code Bestimmungsort 1 (Siehe Code für den Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1 a) an..65 d Hausnummer O an..11 e Postleitzahl C an..10 f Ort C an..50 g NAD_LNG C "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird Für die in dieser Datengruppe verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Anhang II Codeliste 1 anzugeben. a2 5 ZUSTÄNDIGE DIENSTSTELLE FÜR DEN EMPFÄNGER C "R" bei Code Bestimmungsort 1, 2, 3, 4, 5, 9, 10 und 11 (Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1 a) a Dienststellenschlüsselnummer R Anzugeben ist der Code der für die Verbrauchsteuerkontrolle am Bestimmungsort zuständigen Stelle der zuständigen Behörden im Bestimmungsmitgliedstaat. Siehe Anhang II Codeliste 4. an8 6 EINGANGS-/AUSFUHRMELDUNG R a Ankunftsdatum der verbrauchsteuerpflichtigen Waren R Datum des Endes der Beförderung gemäß Artikel 19 Absatz 2 und Artikel 33 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2020/262 Datum b Empfangsergebnis R Mögliche Kennziffern: n..2 1 = Empfang der Waren erfolgt, keine Beanstandung, 2 = Empfang der Waren erfolgt trotz Beanstandung, 3 = Empfang der Waren verweigert, 4 = Empfang der Waren teilweise verweigert, 21 = Ausgang der Waren erfolgt, keine Beanstandung, 22 = Ausgang der Waren erfolgt trotz Beanstandung, 23 = Ausgang der Waren verweigert. c Ergänzende Informationen O Anzugeben sind ergänzende Informationen zum Empfang der verbrauchsteuerpflichtigen Waren. an..350 d Ergänzende Informationen_LNG C "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird Für die in dieser Datengruppe verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Anhang II Codeliste 1 anzugeben. a2 7 POSITIONSDATEN DER EINGANGS-/AUSFUHRMELDUNG C "R", wenn die Kennziffer für das Empfangsergebnis weder "1" noch "21" lautet 999 x (siehe Feld 6 b) a Positionsnummer R Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren, bei denen die Kennziffer für das Empfangsergebnis weder "1" noch "21" lautet, ist die Positionsnummer des zugehörigen e-VD/v-e-VD (Tabelle 1 Feld 17 a) anzugeben. n..3 Der Wert dieses Datenelements muss größer als null sein. b Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge D "R", wenn für den betreffenden Datensatz eine Fehlmenge oder eine Mehrmenge festgestellt wird Mögliche Kennziffern: a1 S = Fehlmenge (Shortage), E = Mehrmenge (Excess). c Festgestellte Fehl-/Mehrmenge C "R" bei Anzeige in Feld 7 b Anzugeben ist die Menge (in der zum Produktcode gehörigen Maßeinheit - siehe Anhang II Codelisten 10 und 11). n..15,3 Der Wert dieses Datenelements muss größer als null sein. d Verbrauchsteuer-Produktcode R Anzugeben ist der jeweilige Verbrauchsteuer-Produktcode, siehe Anhang II Codeliste 10. an4 e Zurückgewiesene Menge C "R", wenn die Kennziffer für das Gesamtergebnis des Warenempfangs "4" lautet Für jeden einzelnen Datensatz ist die Menge der abgelehnten verbrauchsteuerpflichtigen Waren (in der zum Produktcode gehörigen Maßeinheit - siehe Anhang II Codelisten 10 und 11) anzugeben. n..15,3 (Siehe Feld 6 b) Der Wert dieses Datenelements muss größer als null sein. 7.1 GRUND DER BEANSTANDUNG D R" für jeden einzelnen Datensatz, wenn die Kennziffer für das Gesamtergebnis des Warenempfangs "2", "3", "4", "22" oder "23" lautet 9 X (Siehe Feld 6 b) a Code für die Beanstandung R Mögliche Kennziffern: n1 0 = Sonstiges, 1 = Mehrmenge, 2 = Fehlmenge, 3 = Waren beschädigt, 4 = Verschluss aufgebrochen, 5 = Meldung durch ECS (Ausfuhrkontrollsystem), 7 = Menge größer als in der Ermächtigung des registrierten bzw. zertifizierten Empfängers im Einzelfall genannt. b Ergänzende Informationen C - "R", wenn die Kennziffer für den Grund der Beanstandung "0" lautet - "O", wenn die Kennziffer für den Grund der Beanstandung "1", "2", "3", "4", "5" oder "7" lautet (Siehe Feld 7.1 a) Anzugeben sind ergänzende Informationen zum Empfang der verbrauchsteuerpflichtigen Waren. an..350 c Ergänzende Informationen_LNG C "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird Für die in dieser Datengruppe verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Anhang II Codeliste 1 anzugeben. a2.