I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) verpachtete seit September 1994 ein aus einer Halle (967 qm) und aus einem Bürotrakt mit sieben Räumen (273 qm) bestehendes Gebäude für 10 000 DM zuzüglich Umsatzsteuer an die T-GmbH. Der Kläger war Alleingesellschafter und einziger Geschäftsführer der T-GmbH. Die T-GmbH betrieb auf diesem Grundstück ein Produktionsgewerbe. Andere Betriebsstätten unterhielt sie nicht. Teile des bebauten Grundstücks wurden unentgeltlich von einer Schwestergesellschaft der T-GmbH genutzt.
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