FG Nürnberg - Urteil vom 05.05.2026
2 K 424/23
Normen:
UStG § 27b Abs. 1 S. 1;

Anordnung und Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau

FG Nürnberg, Urteil vom 05.05.2026 - Aktenzeichen 2 K 424/23

DRsp Nr. 2026/10354

Anordnung und Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

UStG § 27b Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Streitig sind die Berücksichtigung von Vorsteuer aus der Anschaffung eines Automobils, eine Klageerweiterung auf Ertragsteuer und die Rechtmäßigkeit einer Umsatzsteuer-Nachschau.

Die Klägerin ist eine GmbH & Co KG, die unter Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung Gewerberäume vermietet und verpachtet. In ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung für November 2021 vom 10.12.2021 machte sie u.a. die Vorsteuer aus der Anschaffung eines PKWs i.H.v. 28.602,92 € geltend und ermittelte einen Vorsteuerüberhang.