1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Streitig sind die Berücksichtigung von Vorsteuer aus der Anschaffung eines Automobils, eine Klageerweiterung auf Ertragsteuer und die Rechtmäßigkeit einer Umsatzsteuer-Nachschau.
Die Klägerin ist eine GmbH & Co KG, die unter Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung Gewerberäume vermietet und verpachtet. In ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung für November 2021 vom 10.12.2021 machte sie u.a. die Vorsteuer aus der Anschaffung eines PKWs i.H.v. 28.602,92 € geltend und ermittelte einen Vorsteuerüberhang.
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