Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs
BGH, Urteil vom 29.01.1992 - Aktenzeichen XII ZR 239/90
DRsp Nr. 1993/2872
Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs
Die Anpassung an veränderte Verhältnisse kann bei einem gerichtlichen Vergleich über Unterhaltsleistungen vor allem bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen bereits deutlich unterhalb einer Schwelle von etwa 10 % erfolgen.