Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der X-GmbH (im Folgenden: Gemeinschuldnerin). Für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen hatte der Beklagte den von der Gemeinschuldnerin gestellten Antrag auf Dauerfristverlängerung bewilligt.
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