I. Das Amtsgericht - Familiengericht - hat durch Verbundurteil die Ehe der Parteien geschieden und den Versorgungsausgleich dahin geregelt, daß es zu Lasten der Anwartschaften des Ehemannes bei der Arztekammer Berlin auf dem Versicherungskonto der Ehefrau bei der Landesversicherungsanstalt Berlin (LVA) Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 434,85 DM begründet hat. Dabei ist es von ehezeitlich erworbenen Rentenanwartschaften des Ehemannes bei der Arztekammer in Höhe von monatlich 1.270,31 DM und solchen der Ehefrau bei der LVA in Höhe von 400,70 DM ausgegangen. Die Anwartschaften der Ehefrau beruhen teilweise darauf, daß in der Ehezeit (1. September 1979 bis 31. August 1988) Beiträge für die Jahre 1964 bis 1969 und das Jahr 1979 nachentrichtet worden sind.
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