Nach Anerkenntnis der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 09.05.2019, Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschulder verurteilt, an den Kläger weitere 1.156,15 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 20.09.2018 zu bezahlen.
2.Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 1.156,15 €
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