1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob die Lieferung von sog. Milchersatzprodukten dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) i.V.m. Nr.
Die Klägerin ist eine --mit Gesellschaftsvertrag vom XX.XX.XXXX errichtete-- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die im Handelsregister des Amtsgerichts C (Nr. HRX XXX) eingetragen ist. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin sind
- [...].
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