OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 17.12.2020
14 A 2653/18
Normen:
UStG § 4 Abs. 1 Nr. 21 Buchst. a) Doppelbuchst. bb);
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 28 K 6065/17

Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a) bb) UStG

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.12.2020 - Aktenzeichen 14 A 2653/18

DRsp Nr. 2021/17171

Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a) bb) UStG

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UStG § 4 Abs. 1 Nr. 21 Buchst. a) Doppelbuchst. bb);

Tatbestand

Der Kläger betreibt in der Form eines Einzelunternehmers Wing Tsun Schulen in W. und C. und bietet Kursunterricht in der chinesischen Kampfsportart Wing Tsun an. Er begehrt die Erteilung einer Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a) bb) des Umsatzsteuergesetzes - UStG -.