Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer
BGH, Urteil vom 24.02.1988 - Aktenzeichen VIII ZR 64/87
DRsp Nr. 1992/2636
Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer
»a) Ist ernstlich zweifelhaft, ob eine Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, so kann der Leistungsempfänger die Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer nur verlangen, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat.b) In diesem Fall hat der Leistende die Rechnung unabhängig von der Frage der objektiven Steuerpflichtigkeit des Vorgangs aufgrund kaufvertraglicher Nebenpflicht zu erteilen.«
Normenkette:
UStG § 14 Abs.1, Abs.2;
Tatbestand:
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