OLG Brandenburg - Beschluss vom 18.07.2019
12 U 41/19
Normen:
UStG § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; BGB § 242;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 19.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 165/18

Anspruch auf Erteilung einer Rechnung unter Ausweisung der UmsatzsteuerNebenpflicht aus einem bürgerlich-rechtlichen VertragsverhältnisSchutzwürdiges Interesse des Leistungsempfängers

OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2019 - Aktenzeichen 12 U 41/19

DRsp Nr. 2019/14093

Anspruch auf Erteilung einer Rechnung unter Ausweisung der Umsatzsteuer Nebenpflicht aus einem bürgerlich-rechtlichen Vertragsverhältnis Schutzwürdiges Interesse des Leistungsempfängers

1. Ein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung unter Ausweisung der Umsatzsteuer ergibt sich nicht unmittelbar aus § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG.2. Die Vorschrift normiert lediglich eine Nebenpflicht aus dem bürgerlich-rechtlichen Vertragsverhältnis zwischen Lieferanten und Leistungsempfänger, die sich ansonsten bereits aus Treu und Glauben ergeben würde. 3. Eine entsprechende Nebenpflicht auf Erteilung einer Rechnung setzt ein schutzwürdiges Interesse des Leistungsempfängers an der Ausstellung einer Rechnung mit gesonderter Angabe der Umsatzsteuer voraus.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 19.2.2019 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, Az. 6 O 165/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Hierzu erhält der Kläger Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 4 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

Normenkette:

UStG § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; BGB § 242;

Gründe:

I.