FG Thüringen - Urteil vom 23.11.2021
3 K 219/18 n. rk.
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Anspruch auf Gewährung des Vorsteuerabzugs

FG Thüringen, Urteil vom 23.11.2021 - Aktenzeichen 3 K 219/18 n. rk.

DRsp Nr. 2022/7543

Anspruch auf Gewährung des Vorsteuerabzugs

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kläger die Gewährung des Vorsteuerabzuges aus Rechnungen der Fa. A beanspruchen kann.

Der Kläger reichte eine Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum Oktober 2009 beim Beklagten ein, in der er Vorsteuerbeträge in Höhe von 10.925,00 € aus Rechnungen der Fa. A über den Erwerb einer Photovoltaikanlage geltend machte. Zum Nachweis fügte er zwei Rechnungen der Fa. A vom 14. Juli 2009 und vom 22. September 2009 bei.

In der Rechnung vom 14. Juli 2009 über einen Gesamtnettobetrag in Höhe von 48.319,33 € und zu zahlende Umsatzsteuer in Höhe von 9.180,67 € wird als Liefergegenstand im Feld "Text" unter den Positionen 1-3 wörtlich das Folgende ausgeführt:

Darüber hinaus wird in der Rechnung unter der Position 1 die Menge mit und unter Nummer und unter der Position 2 die Menge mit und unter Nummer unter der Position 3 die Menge mit und unter Nummer angegeben.

1. 2. 3.