BGH - Urteil vom 10.01.2019
VII ZR 7/18
Normen:
UStG § 27 Abs. 19; UStG (2011) § 13b Abs. 5 S. 2 Hs. 1;
Vorinstanzen:
LG Leipzig, vom 08.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 2842/16
OLG Dresden, vom 15.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 22 U 1024/17

Anspruch auf Umsatzsteuernachzahlung aus abgetretenem Recht des Bauunternehmers; Zahlung eines Umsatzsteuerbetrags als Restwerklohn; Ausgehen beider Vertragsparteien von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gemäß § 13b Abs. 5 S. 2 Hs 1 UStG 2011

BGH, Urteil vom 10.01.2019 - Aktenzeichen VII ZR 7/18

DRsp Nr. 2019/2261

Anspruch auf Umsatzsteuernachzahlung aus abgetretenem Recht des Bauunternehmers; Zahlung eines Umsatzsteuerbetrags als Restwerklohn; Ausgehen beider Vertragsparteien von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gemäß § 13b Abs. 5 S. 2 Hs 1 UStG 2011

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 - V R 37/10 - abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gemäß §13b Abs.5 Satz 2 Halbsatz 1 UStG 2011 ausgegangen, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Restwerklohns in Höhe des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger die Umsatzsteuer nicht an die Finanzverwaltungabgeführt hat und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer entrichten zu müssen (Fortführung von BGH, Urteil vom 17.05.2018 - VII ZR 157/17.