OLG Düsseldorf - Urteil vom 15.02.2018
5 U 39/17
Normen:
BGB § 631 Abs. 1; BGB § 398; VOB/B § 2 Abs. 2; UStG § 27 Abs. 19; AO § 176;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 03.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 75/16

Anspruch auf Zahlung der gesetzlichen Umsatzsteuer aus einem BauvertragVereinbarung eines NettopreisesÄnderungen eines Umsatzsteuerbescheids gegenüber dem leistenden Unternehmer

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2018 - Aktenzeichen 5 U 39/17

DRsp Nr. 2020/2624

Anspruch auf Zahlung der gesetzlichen Umsatzsteuer aus einem Bauvertrag Vereinbarung eines Nettopreises Änderungen eines Umsatzsteuerbescheids gegenüber dem leistenden Unternehmer

Die Übergangsregelung des § 27 Abs. 19 UStG, die § 176 AO einschränkt, ist eine wirksame Rechtsgrundlage für Änderungen eines Umsatzsteuerbescheids gegenüber dem leistenden Unternehmer, wenn diesem ein abtretbarer zivilrechtlicher Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 03.02.2017, Az. 6 O 75/16, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 18.251,81 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.04.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 631 Abs. 1; BGB § 398; VOB/B § 2 Abs. 2; UStG § 27 Abs. 19; AO § 176;

Gründe

I.

Das klagende Land (im Folgenden: Kläger) macht aus abgetretenem Recht gegen die beklagte Bauträgerin die Zahlung der gesetzlichen Umsatzsteuer aus einem Bauvertrag geltend.