Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 03.02.2017, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 18.251,81 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.04.2015 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Das klagende Land (im Folgenden: Kläger) macht aus abgetretenem Recht gegen die beklagte Bauträgerin die Zahlung der gesetzlichen Umsatzsteuer aus einem Bauvertrag geltend.
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