Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.09.2025 verkündete Urteil des Landgerichts Arnsberg (Az. I-
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 506,73 € zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 371,73 € gegenüber Herrn Rechtsanwalt M., O.-weg, Y., freizustellen.
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