Die Beteiligten zu 1) bis 26) sind die Miteigentümer der vorbezeichneten Eigentumsanlage. Die Beteiligte zu 2) war bis Ende des Jahres 1989 zugleich Verwalterin der Anlage. Seit dem O1.O1.1990 ist Herr ... als Verwalter bestellt.
Die Beteiligten zu 1) sind Eigentümer des in der Teilungserklärung vom 19.12.1970 gebildeten Miteigentumsanteils von 1.042/10.000 verbunden mit dem Sondereigentum an den gewerblichen Räumen Nr. 56 des Aufteilungsplanes. Sie haben gem. §§ 4 Nr. 13, 9 UStG im Hinblick auf die gewerbliche Nutzung ihres Sondereigentums für die Mehrwertsteuer optiert.
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