Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.10.2015 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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