Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.04.2018 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das erstinstanzliche Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger und die Drittwiderbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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