Anspruch des volljährig werdenden Kindes auf Barunterhalt
BGH, vom 04.02.1988 - Aktenzeichen IVb ZR 3/87
DRsp Nr. 1994/4230
Anspruch des volljährig werdenden Kindes auf Barunterhalt
Es besteht keine gesetzliche Regelung, kraft derer dem Kind für den Monat des Eintritts seiner Volljährigkeit der volle Monatsbetrag des Minderjährigenunterhalts zusteht; das volljährig gewordene Kind kann daher nur den anteiligen Monatsbetrag des Minderjährigenunterhalts beanspruchen.