Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt im Billigkeitswege die Gewährung von Vorsteuer und Erstattungszinsen.
Die Klägerin ist ein vornehmlich im Bereich des Tiefbaus und der Bodensanierung geschäftstätiges, in C... geschäftsansässiges Bauunternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mbH. Überwiegend für im Bundesland Sachsen-Anhalt belegene Industriebaustellen zog sie eine einzelunternehmerisch geführte, als B... firmierende Subunternehmung mit Sitz in D... - fortan: HC - heran. Grundlage war ein in zwei Entwürfen vorliegender Dienstvertrag - fortan: DV - zwischen der Klägerin und der HC, demnach die HC ab dem 01.01.1998 für die Klägerin im Geschäftsbereich Ost beratend tätig werden, insbesondere die Koordination von Angebotskalkulationen, die Arbeitsvorbereitung und die Durchführung leisten sollte (§ 1 DV). HC gebührte gegenüber der Klägerin dabei für die Abstellung eines Mitarbeiters ein monatliches Pauschalhonorar in Höhe von 14.480,-- DM zuzüglich Mehrwertsteuer (§ 3 Abs. 1 DV).
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