Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 17. Juni 2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Die Klägerin ist Verwalterin in dem am 6. Dezember 2011 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. GmbH (im Folgenden: Insolvenzschuldnerin). Sie verlangt von der Beklagten Restwerklohn in Höhe eines Umsatzsteueranteils von 216.600 € nebst Zinsen und Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|