FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.11.2019
7 K 7184/17
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 3 Abs. 9a Nr. 2; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1; MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a) und Buchst. c);
Fundstellen:
DStRE 2020, 796
DStZ 2020, 179

Anspruch eines Recyclingunternehmens auf Durchführung eines Vorsteuerabzugs aus von ihr geleisteten Zahlungen von Kantinenzuschüssen an eine Kantinenbetreiberin; Vorliegen einer entgeltlichen Leistung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.11.2019 - Aktenzeichen 7 K 7184/17

DRsp Nr. 2020/2260

Anspruch eines Recyclingunternehmens auf Durchführung eines Vorsteuerabzugs aus von ihr geleisteten Zahlungen von Kantinenzuschüssen an eine Kantinenbetreiberin; Vorliegen einer entgeltlichen Leistung

1. Ein Unternehmer, der bereits bei Leistungsbezug beabsichtigt, die bezogene Leistung nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe im Sinne von § 3 Abs. 9a UStG zu verwenden, ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.2. Bezieht ein Arbeitgeber eine Bewirtschaftungsleistung, mit der er seinen Arbeitnehmern gegenüber die unentgeltliche Leistung erbringt, in seiner Betriebskantine zu festgesetzten verbilligten Abgabepreisen günstig essen zu können, dient dies deren privatem Bedarf.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 3 Abs. 9a Nr. 2; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1; MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a) und Buchst. c);

Tatbestand

Streitig ist bei der Umsatzsteuer 2016, ob der Klägerin der Vorsteuerabzug aus von ihr geleisteten Zahlungen von Kantinenzuschüssen an eine Kantinenbetreiberin zusteht.