FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.05.2022
2 K 2157/21
Normen:
UStG § 27 Abs. 19 S. 3;

Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Annahme eines von ihm abgegebenen Abtretungsangebots

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.05.2022 - Aktenzeichen 2 K 2157/21

DRsp Nr. 2022/8775

Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Annahme eines von ihm abgegebenen Abtretungsangebots

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die ihm von dem Kläger am 22. Januar 2016 angebotene Abtretung des dem Kläger gegen die B... GmbH zustehenden Anspruchs auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer anzunehmen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

UStG § 27 Abs. 19 S. 3;

Tatbestand

Streitig ist nach einer Klageänderung, ob der Kläger einen Anspruch auf Annahme des von ihm abgegebenen Abtretungsangebots durch den Beklagten hat.