OLG Saarbrücken - Urteil vom 22.04.2020
5 U 55/19
Normen:
AKB Nr. A.2.3.3; UStG § 14;
Fundstellen:
MDR 2020, 1063
NJW-RR 2020, 857
VRS 2020, 253
VersR 2020, 899
r+s 2020, 394
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 21.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 106/16

Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung aufgrund einer mutwilligen BeschädigungNachweis der vollständigen und fachgerechten Reparatur eines VorschadensUnschlüssige Reparaturrechnung und Fehlen wesentlicher steuerlicher PflichtangabenEinsicht des Versicherungsnehmers in ein von der Versicherung eingeholtes Sachverständigengutachten

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.04.2020 - Aktenzeichen 5 U 55/19

DRsp Nr. 2020/10670

Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung aufgrund einer mutwilligen Beschädigung Nachweis der vollständigen und fachgerechten Reparatur eines Vorschadens Unschlüssige Reparaturrechnung und Fehlen wesentlicher steuerlicher Pflichtangaben Einsicht des Versicherungsnehmers in ein von der Versicherung eingeholtes Sachverständigengutachten

1. Eine Regelung in den AVB eines Kaskoversicherers, wonach die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes nur gezahlt werden, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird und der Versicherungsnehmer dies durch eine Rechnung nachweist, während bei Fehlen einer dieser Voraussetzungen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur nur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts erstattet werden, ist wirksam. 2. Eine vom Versicherungsnehmer vorgelegte Rechnung, die zahlreiche Ungereimtheiten aufweist und bei der wesentliche steuerliche Pflichtangaben (vgl. § 14 UStG) fehlen bzw. nicht zutreffen, erfüllt bei sachgerechter Bewertung unter Umständen nicht die Anforderungen an einen ausreichenden Reparaturnachweis.