Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 06.10.2021, Az.
Im Übrigen werden die Klage ab- und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
3.Von den in erster Instanz entstandenen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 65 % und die Beklagte 35 %. Von den Berufungskosten tragen die Beklagte 62 %, die Klägerin 38 %.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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