Die Berufung der Beklagten gegen das am 11. Juli 2019 verkündete Urteil der Zivilkammer 33 des Landgerichts Berlin -
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aus den Urteilen vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn der Kläger nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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